vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verharmlosung bei Aufklärung über Nervenverletzungen entsprechend medizinischer Risikoeinschätzung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/92RdM-LS 2025, 197 Heft 5 v. 17.10.2025

Weist ein behandelnder Arzt einen Patienten anhand des Aufklärungsbogens auch auf die Gefahr von Nervenverletzungen hin, die mit dauerhaften Missempfindungen, Bewegungsstörungen und sogar Lähmungserscheinungen verbunden sein können, setzt er diesen Teil der Operationsrisiken aber in Klammer, erklärt dazu, dass es sich dabei um "sehr, sehr unwahrscheinliche" Komplikationen handelt und trifft diese Risikoeinschätzung aus medizinischer Sicht zu, ist es nicht korrekturbedürftig, wenn eine ausreichende Aufklärung bejaht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!