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Zur Abzugsfähigkeit von Operationskosten in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2025/57RdM-LS 2025, 117 Heft 3 v. 27.5.2025

Die Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG 1988 ist nach der Rsp des VwGH im Fall von Krankheitskosten anhand deren medizinischer Notwendigkeit zu beurteilen. Die Abzugsfähigkeit von nicht von der gesetzlichen KV getragenen Aufwendungen ist nur bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe gegeben, wobei die Beweislast hierfür den Steuerpflichtigen trifft.

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