vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahrensrechtliche Folgen der Ablehnung des Sachverständigen

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/47RdM-LS 2025, 114 Heft 3 v. 27.5.2025

Auch im Außerstreitverfahren gelten für die Ablehnung eines SV [hier: aus dem Bereich Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie] §§ 355 ff ZPO sinngemäß. Wird einer Ablehnung stattgegeben, ist ohne Aufschub die Bestellung eines anderen SV zu veranlassen (§ 356 Abs 2 ZPO). Geschieht dies nicht, bewirkt dies mangels gesetzlicher Anordnung keine Nichtigkeit, aber einen sonstigen Verfahrensmangel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!