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Einstweilige Verfügung nicht geeignet zur Regelung des Kontaktrechts zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/42RdM-LS 2025, 113 Heft 3 v. 27.5.2025

Unter einem körperlichen Angriff nach §§ 382b, 382c EO ist eine Gewaltanwendung iS einer physischen Krafteinwirkung zu verstehen, die aber nicht in einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper selbst bestehen muss.

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