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Bestellung eines RA zum Erwachsenenvertreter anstatt der Mutter des Betroffenen

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/41RdM-LS 2025, 112 Heft 3 v. 27.5.2025

Die Frage, ob anstelle des zum Erwachsenenvertreter bestellten RA eine dem Betroffenen nahestehende Person zu bestellen gewesen wäre, ist regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls, insb den Bedürfnissen des Betroffenen sowie der Art der zu erledigenden Angelegenheiten abhängig.

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