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Ausschreibung durch SozVTr über Betrieb von Rehabilitationseinrichtungen und mögliche "Sperrwirkung" bestehender Errichtungs- und Betriebsbewilligungen

LeitsatzkarteiJudikaturGisela ErnstRdM-LS 2024/77RdM-LS 2024, 165 Heft 4 v. 2.8.2024

Eine Ausschreibung ist gem § 20 Abs 4 BVergG unzulässig, wenn von vornherein außer Zweifel steht, dass der Auftraggeber rechtlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Auftrag zu vergeben.

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