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Kein Recht auf Umbestellungsantrag der Erwachsenenvertretung des Vaters des Betroffenen

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/74RdM-LS 2024, 164 Heft 4 v. 2.8.2024

1. Ein noch nicht rk enthobener Erwachsenenvertreter ist gegen die Umbestellung im Namen und im Interesse des Betroffenen rekurslegitimiert und hat folglich auch das Recht, im Namen und im Interesse des Betroffenen den Rek eines Angehörigen zu beantworten.

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