Für eine Befreiung des Verantwortlichen von seiner Haftung nach Art 82 Abs 3 DSGVO reicht es nicht aus, dass der in Rede stehende Schaden durch ein Fehlverhalten einer ihm iSv Art 29 DSGVO unterstellten Person verursacht wurde.
Für eine Befreiung des Verantwortlichen von seiner Haftung nach Art 82 Abs 3 DSGVO reicht es nicht aus, dass der in Rede stehende Schaden durch ein Fehlverhalten einer ihm iSv Art 29 DSGVO unterstellten Person verursacht wurde.