Begünstigte Wertpapiere iSd § 10 EStG [hier: Wertpapierdepot, das mit Erträgen aus einer selbständigen Tätigkeit als Arzt angeschafft wurde] gehören bis zu einer ausdrücklichen oder schlüssigen Umwidmung zum Unternehmen [hier: Arztpraxis] und sind daher gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse entzogen.
1 Ob 175/23a