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Wertpapierdepot mit Erträgen aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit ist der ehelichen Güteraufteilung entzogen

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2024/72RdM-LS 2024, 164 Heft 4 v. 2.8.2024

Begünstigte Wertpapiere iSd § 10 EStG [hier: Wertpapierdepot, das mit Erträgen aus einer selbständigen Tätigkeit als Arzt angeschafft wurde] gehören bis zu einer ausdrücklichen oder schlüssigen Umwidmung zum Unternehmen [hier: Arztpraxis] und sind daher gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse entzogen.

1 Ob 175/23a

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