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Örtliche Zuständigkeit für Verdienstentgangsverfahren

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/64RdM-LS 2024, 127 Heft 3 v. 7.6.2024

1. Geht es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht um eine Entscheidung über den Absonderungsbescheid, sondern um den Antrag auf Ersatz von Verdienstentgang nach § 32 EpiG, ist für die örtliche Zuständigkeit - iSd Wirkungsprinzips - ausschlaggebend, wo der Verdienstentgang eintrat.

2. Der Verdienstentgang nach § 32 EpiG fällt unter den Begriff der "civil rights" iSd Art 6 Abs 1 EMRK.

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