vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Produkthaftung trotz Bruchs des Hüftimplantats wegen mangelnder Erkennbarkeit dieses Produktfehlers

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/22RdM-LS 2024, 75 Heft 2 v. 28.3.2024

Wird festgestellt, dass mit dem Bruch des Hüftprothesenschafts nach wenigen [hier: 7,5] Jahren die zu erwartende Haltbarkeit eines Implantats unterschritten wird, wird damit ein Produktfehler bejaht und die Prüfung des Haftungsausschlusses des § 8 Z 2 PHG eröffnet, ob dieser Produktfehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik als solcher erkannt werden konnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!