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Umfang des Schadenersatzanspruchs nach misslungener Zahnbehandlung in Ungarn

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/23RdM-LS 2024, 75 - 76 Heft 2 v. 28.3.2024

1. Wird ein Zahnarzt mit der Vornahme bestimmter zahnprothetischer Arbeiten [hier: Ziehen eines Zahns, Einsatz zweier Implantate, 16 Metallkronen] beauftragt, treten zum Dienstvertrag auch Elemente eines Werkvertrags hinzu. Auf die Tätigkeit des Zahnarztes sind zB das Gewährleistungsrecht des Werkvertrags nach § 1167 ABGB oder die Bestimmungen über die Warnpflicht nach § 1168a ABGB anzuwenden.

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