vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Verhältnis der gesundheitsrechtlichen Maskenpflicht zum versammlungsrechtlichen Vermummungsverbot

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/63RdM-LS 2024, 127 Heft 3 v. 7.6.2024

Nach § 9 Abs 1 Z 1 VersG kommt es nicht nur auf den Umstand an, dass eine Wiedererkennung nicht möglich ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass die Verhüllung der Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände gerade zum Zweck vorgenommen wird, eine Wiedererkennung iZm der Versammlung zu verhindern. Wird die Maske nicht zum Zweck der Unkenntlichmachung getragen, sondern weil dies [hier nach § 14 Abs 2 der 5. COVID-19-NotMV] aus epidemiologischen Gründen verpflichtend war, ist § 9 Abs 1 Z 1 VersG nicht erfüllt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!