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Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind gem § 32 Abs 3 EpiG ersatzfähig

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/61RdM-LS 2024, 126 Heft 3 v. 7.6.2024

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind unter den Begriff "Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung" gem § 32 Abs 3 EpiG zu subsumieren.

Ro 2023/09/0004

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