Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind unter den Begriff "Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung" gem § 32 Abs 3 EpiG zu subsumieren.
Ro 2023/09/0004
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Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind unter den Begriff "Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung" gem § 32 Abs 3 EpiG zu subsumieren.
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