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Keine Beweislastumkehr bei lege artis Gabe eines Blutverdünnungsmedikaments

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/42RdM-LS 2024, 118 - 119 Heft 3 v. 7.6.2024

1. Empfehlen Leitlinien von wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine bestimmte Vorgehensweise, haben diese allenfalls Indizwirkung, können jedoch die Feststellung eines Vorgehens lege artis bzw eines ärztlichen Fehlverhaltens im konkreten Fall nicht ersetzen [hier: Europäische Kardiologische Gesellschaft empfiehlt für die Behandlung bei Nicht-ST-Hebungs-Herzinfarkten die Gabe von Enoxaparin nur, wenn Fondaparinux nicht verfügbar ist].

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