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Zur Reichweite eines Abfindungsvergleichs nach verzögerter Hepatitis-C-Diagnose

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/41RdM-LS 2024, 118 Heft 3 v. 7.6.2024

Ein Abfindungsvergleich umfasst jedenfalls erkennbare und vorhersehbare Ansprüche. Umfasst er auch (oder nur) Schmerzengeld, so erstreckt er sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallfolgen.

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