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Zur zweifelsfreien Gestaltung des Krankenanstaltenaufnahmevertrags

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/40RdM-LS 2024, 118 Heft 3 v. 7.6.2024

Ob eine solidarische Haftung des Belegarztes und des KA-Trägers zu bejahen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist Sache des KA-Trägers, durch eindeutige Vertragsgestaltung die Rechtsnatur des Krankenhausaufnahmevertrags zweifelsfrei zu bestimmen.

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