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Erfordernis der Prüfung gelinderer Maßnahmen als Absonderung

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/34RdM-LS 2024, 79 - 80 Heft 2 v. 28.3.2024

§ 7 Abs 1a EpiG sieht ausdrücklich eine Prüfung vor, ob durch gelindere Maßnahmen eine nach der Art der Krankheit und des Verhaltens des Betroffenen bestehende ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen beseitigt werden kann.

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