1. Gem § 19 Abs 3 und § 20 Abs 1 WLBG darf eine Bestattung in Wien nur in einer dem WLBG entsprechenden Bestattungsanlage oder Privatbegräbnisstätte vorgenommen werden.
1. Gem § 19 Abs 3 und § 20 Abs 1 WLBG darf eine Bestattung in Wien nur in einer dem WLBG entsprechenden Bestattungsanlage oder Privatbegräbnisstätte vorgenommen werden.