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Ersetzung der Zustimmung zur COVID-Impfung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/10RdM-LS 2024, 36 Heft 1 v. 7.2.2024

Die von der gesetzlichen Erwachsenenvertreterin [hier: Mutter des Betroffenen] versagte Zustimmung zu der vom Betroffenen zunächst gewünschten, in der Folge jedenfalls nicht abgelehnten COVID-19-Impfung ist zu ersetzen, wenn anhand eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurde, dass die damit verbundenen Vorteile für den konkret Betroffenen die zu erwartenden körperlichen und psychischen Belastungen und Risiken deutlich überwiegen.

9 Ob 34/23z

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