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Adressaten bei Verletzung der Meldepflicht gemäß AWEG 2010

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/2RdM-LS 2024, 32 Heft 1 v. 7.2.2024

Auch einer Person, die gem § 4 Abs 1 AWEG 2010 nicht zur Antragstellung auf Ausstellung einer Einfuhrbescheinigung und zur Meldung berechtigt ist, kann ein Verstoß gegen § 3 Abs 1 AWEG 2010 vorgeworfen werden. Dies gilt auch für den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Verbot des Verbringens von Arzneimitteln ohne Meldung (§ 3 Abs 1 Fall 2 AWEG 2010).

Ra 2023/10/0401

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