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(Nicht-)Diskriminierung zwischen in der nationalen SV-Versicherten und EU-Beamten

LeitsatzkarteiJudikaturGisela ErnstRdM-LS 2023/138RdM-LS 2023, 290 - 291 Heft 6 v. 6.12.2023

Nach der Rsp des EuGH stellt es eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, wenn gegenüber EU-Beamten für ärztliche oder Krankenhausleistungen höhere Gebühren verrechnet werden als gegenüber Personen, die in der nationalen SV versichert sind.

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