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Gefahr einer Interessenkollision hindert Eignung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/120RdM-LS 2023, 196 Heft 5 v. 4.10.2023

1. Eine Interessenkollision zwischen dem Vertreter und dem Betroffenen schließt die Eignung aus. Die Eignung einer Rechtsanwälte GmbH ist zu verneinen, wenn diese allfälligen Schadenersatzansprüchen der Betroffenen ausgesetzt sein könnte.

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