1. Eine Interessenkollision zwischen dem Vertreter und dem Betroffenen schließt die Eignung aus. Die Eignung einer Rechtsanwälte GmbH ist zu verneinen, wenn diese allfälligen Schadenersatzansprüchen der Betroffenen ausgesetzt sein könnte.
1. Eine Interessenkollision zwischen dem Vertreter und dem Betroffenen schließt die Eignung aus. Die Eignung einer Rechtsanwälte GmbH ist zu verneinen, wenn diese allfälligen Schadenersatzansprüchen der Betroffenen ausgesetzt sein könnte.
