vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verletzung im Recht auf "Pietät und rechtmäßige Bestattung ihrer Angehörigen" durch Zurückweisungsbeschluss

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2023/121RdM-LS 2023, 196 Heft 5 v. 4.10.2023

Kinder bzw Geschwister von Verstorbenen können durch einen Beschluss des VwG, mit dem ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides über die Bewilligung einer Beisetzung von Aschenurnen außerhalb eines Friedhofes (private Begräbnisstätte) sowie auf Bewilligung der Beisetzung der Aschenurnen auf einem öffentlichen Friedhof zurückgewiesen wird, allenfalls in ihrem Recht auf Sachentscheidung, nicht aber in ihrem Recht "auf Pietät und rechtmäßige Bestattung ihrer Angehörigen" verletzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!