vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anwendbarkeit des EuFrÜb auf die Schutzfrist des § 138 Abs 1 ASVG

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2023/122RdM-LS 2023, 196 Heft 5 v. 4.10.2023

1. Bei der Frist des § 138 Abs 1 ASVG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, da der Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach dieser Bestimmung davon abhängt, ob innerhalb der ersten drei Wochen nach Ausscheiden des Anspruchsberechtigten aus der Pflichtversicherung iSd § 122 ASVG der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich eintritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!