Die iZm Impferinnerungen einhergehende Datenverarbeitung ist im Hinblick auf den damit verfolgten Zweck den Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuzuordnen, das in mittelbarer Bundesverwaltung vom LH bzw - wie in Vlbg - von einem damit beauftragten Mitglied der LReg (im Namen des LH) vollzogen wird.

