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Rechtsschutz gegen Absonderungen von April bis Oktober 2021

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2023/124RdM-LS 2023, 197 Heft 5 v. 4.10.2023

Eine mit (Mandats-)Bescheid verfügte Absonderung gem § 7 Abs 1a EpiG in der Form eines verwaltungsstrafbewehrten (§ 40 Abs 1 lit b EpiG) und mit Zwang durchsetzbaren (§ 28a Abs 1 und 2 EpiG iVm § 35 Z 3 VStG) Verbots, die eigene Wohnung - ausgenommen zu Testzwecken - zu verlassen, ist eine Freiheitsentziehung iSd Art 5 EMRK bzw PersFrG.

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