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Zum Verhältnis zwischen § 40 EpiG und § 178 StGB

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2023/103RdM-LS 2023, 157 Heft 4 v. 14.8.2023

Der objektive Tatbestand einer Verwaltungsübertretung gem § 40 lit b EpiG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter einer nach § 7 EpiG behördlich verfügten Absonderungsmaßnahme oder Verkehrsbeschränkung zuwiderhandelt. Auf das Herbeiführen einer Gefahrensituation, etwa der Gefahr der Verbreitung einer ansteckenden Krankheit, kommt es nicht an.

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