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Leistungspflicht des KVTr für medikamentöse Behandlung im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2023/102RdM-LS 2023, 156 - 157 Heft 4 v. 14.8.2023

Ein Anspruch auf Kostenerstattung aus der KV scheidet nicht bloß deshalb aus, weil eine Behandlung in einem (zeitlichen oder ursächlichen) Zusammenhang mit einer In-vitro-Fertilisation steht [hier: Anwendung von Ig VENA zur Milderung von immunologischen Abweichungen der Kl und Entgegenwirken eines habituellen Aborts]. Ein Kostenersatz ist nur dann ausgeschlossen, wenn mit der Behandlung kein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand beeinflusst wird.

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