1. Liegt ein medizinisch regelwidriger Körperzustand vor, der mit Mitteln der Krankenbehandlung beeinflusst werden kann [hier: Fehlsichtigkeit], ist zu klären, ob die begehrte Behandlung [hier: Laserbehandlung] unentbehrlich notwendig ist, um eines der Ziele der Krankenbehandlung zu erfüllen, und, wenn man dies verneint, ob es dennoch den Wertvorstellungen der Gesellschaft entspricht, deren Kosten zu decken.

