vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kindeswohl erfordert Erweiterung des Kreises der bevorzugt mit der Obsorge zu Betrauenden

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/99RdM-LS 2023, 156 Heft 4 v. 14.8.2023

Der Kreis jener Personen, die vor "andere[n] geeignete[n] Person[en]" iSd § 204 ABGB (bevorzugt) mit der Obsorge zu betrauen sind, ist zu eng gezogen. Die dadurch bewirkte Einschränkung des Kindeswohls ist nicht iSd Art 7 BVG über die Rechte von Kindern gerechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!