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Produkthaftung nach Spiralenbruch

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/88RdM-LS 2023, 152 - 153 Heft 4 v. 14.8.2023

Euro 500,- Schmerzengeld aufgrund des Bruchs eines Intrauterinpessararms sind angemessen, wenn die Patientin rund zwei Monate lang im Ungewissen über den in ihrem Körper befindlichen Fremdkörper verblieb und einer Belastung durch Einnahme eines Hormonpräparats ausgesetzt war.

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