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Behördliche Aufforderung zu einer PCR-Testung erfolgt weder bescheidmäßig noch mittels AuvBZ

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2023/83RdM-LS 2023, 120 Heft 3 v. 7.6.2023

Aus § 5 Abs 1 EpiG ergeben sich drei voneinander zu unterscheidende Verpflichtungen. Einerseits haben Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige der zuständigen Behörde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, zweitens haben sie sich notwendigen ärztlichen Untersuchungen und drittens der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen.

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