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Zur Meldepflicht eines "Data Breach"

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2023/69RdM-LS 2023, 116 - 117 Heft 3 v. 7.6.2023

Ein ursprünglich datenschutzrechtlicher Verantwortlicher ist bzw bleibt - selbst bei Verlust der Verfügungsmacht über oder bei unberechtigtem Zugriff Dritter auf dessen Datenbestand - Verpflichteter iSd Art 33 und 34 DSGVO [hier: Stadt Wien als datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung von Daten in einer vom Wr Gesundheitsverbund betriebenen KA].

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