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Schadenersatz bei zahnärztlichem Aufklärungsfehler über Kälte-Wärme-Empfindlichkeit bei Keramik-Inlays

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/56RdM-LS 2023, 113 Heft 3 v. 7.6.2023

Hat ein Kl infolge fehlender Aufklärung über das typische Risiko einer Kälte-Wärme-Empfindlichkeit bei Keramik-Inlays den Behandlungen nicht wirksam zugestimmt, ist er nicht nur berechtigt, Schmerzengeld nach § 1325 ABGB zu verlangen [hier: Euro 10.000 unter Berücksichtigung von Schmerzperioden, (jungem) Alter und dauerhafter Schädigung der Zahnsubstanz], sondern auch das geleistete Honorar für die wertlose Leistung zurückzufordern.

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