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Kein Kostenersatz nach Marktpreisen für medizinische Hauskrankenpflege eines Kindes

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2023/52RdM-LS 2023, 78 Heft 2 v. 7.4.2023

Die KVTr sind nach § 131b ASVG iVm § 131a ASVG nicht verpflichtet, Kostenzuschüsse vorzusehen, welche den Marktpreisen entsprechen. Bei medizinischer (Intensiv-)Hauskrankenpflege ist von der Anwendbarkeit des in § 38 Z 2 iVm Anh 6 Z 4 Satzung 2016 AVSV 2016/143 normierten Kostenzuschusses auszugehen [hier: 24-Stunden-Pflege durch speziell qualifizierte diplomierte Krankenpflegekraft für ein Kind mit neurologischer Grunderkrankung und schweren körperlichen Behinderungen und Entwicklungsstörungen].

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