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Unterhaltsanspruch eines psychisch Kranken trotz Therapieunwilligkeit

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/49RdM-LS 2023, 77 Heft 2 v. 7.4.2023

Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes wegen einer psychischen Erkrankung nicht eingetreten, wäre sein Unterhaltsanspruch nur bei Rechtsmissbrauch zu verneinen. Ist die mangelnde Einsicht in die Zumutbarkeit einer notwendigen stationären psychotherapeutischen/psychosomatischen Therapie Teil des Krankheitsbildes des Kindes, ist ein Rechtsmissbrauch vertretbar zu verneinen. Bloße Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten führt noch nicht zum (teilweisen) Verlust seines Unterhaltsanspruchs [keine Analogie zu § 1304 ABGB].

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