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Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichts bei fehlender Mitwirkung an Gefährdungsabklärung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/48RdM-LS 2023, 77 Heft 2 v. 7.4.2023

Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Vaters gegenüber dem Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) rechtfertigt ein Tätigwerden des Pflegschaftsgerichts nicht, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

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