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Zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Klage wegen Versäumnissen des Sachwalters

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/45RdM-LS 2023, 76 Heft 2 v. 7.4.2023

Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Klage ist nicht unter Vorwegnahme des Zivilprozesses zu untersuchen, ob der Anspruch besteht. Vielmehr ist unter Einbeziehung aller Eventualitäten lediglich das Prozessrisiko abzuwägen. Maßgebend ist, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. Zu diesem Zweck müssen die Tatsachengrundlagen und deren Beweisbarkeit möglichst vollständig erhoben und der so gewonnene Sachverhalt einer umfassenden rechtlichen Beurteilung unterzogen werden. Eine abschließende Beurteilung der Tat- und Rechtsfrage ist nicht vorgesehen.

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