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Benützung von fremden Marken als Metatag zum Zweck der Suchmaschinenoptimierung für ein Arztbewertungsportal

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2023/40RdM-LS 2023, 75 Heft 2 v. 7.4.2023

1. Wer eine fremde Marke [hier: Wortmarke aus Vor- und Zunamen einer Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde] als Metatag gebraucht [hier: durch den Betreiber eines Arztbewertungsportals für Zwecke der Suchmaschinenoptimierung], verstößt weder gegen das Lauterkeits- noch gegen das Markenrecht, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Marke zu gebrauchen, und wenn durch deren Benutzung kein unzutreffender Eindruck entsteht; dies ist insb dann der Fall, wenn die Website Informationen über die Marke enthält, an denen der Dritte ein berechtigtes Interesse hat.

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