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Kein Recht auf Herausgabe einer Kopie der ganzen Krankengeschichte nach Art 15 Abs 3 DSGVO

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2023/38RdM-LS 2023, 75 Heft 2 v. 7.4.2023

1. Der in Umsetzung der RL 2011/24/EU erlassene § 17a Abs 2 lit g Wr KAG derogiert dem Art 15 DSGVO nicht. Durch diese Bestimmung kann daher das Recht auf allgemeine datenschutzrechtliche Auskunft über eigene Daten nicht beschränkt werden.

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