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Vorgehen bei widersprechenden Beweisergebnissen zur Entfernung neuer Apotheken

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2023/29RdM-LS 2023, 73 Heft 2 v. 7.4.2023

Liegen zur Frage, ob die Entfernung zwischen der neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke und der bestehenden öffentlichen Apotheke mehr als 500 m beträgt, widersprechende Beweisergebnisse vor und wird an keiner Stelle des Erk offengelegt, weshalb das VwG einem davon [hier: Entfernungsmessung der MA 18] mehr Bedeutung beigemessen hat als dem anderen [hier: Gutachten der Österreichischen Apothekerkammer], handelt es sich um einen relevanten Verfahrensfehler iZm der Beweiswürdigung.

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