Die Maskenpflicht an stark frequentierten Orten ist Teil eines Regelungskomplexes, mit dem in einer besonderen Gefährdungssituation die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsinfrastruktur aufrechterhalten werden soll. Eine Maßnahme, mit der die Verbreitung von COVID-19 eingedämmt werden soll, für Bereiche, in denen es mit großer Wahrscheinlichkeit zu größeren Menschenansammlungen kommt, ist daher im Hinblick auf ihre Entscheidungsgrundlagen vor dem Hintergrund des engen Zusammenhangs mit anderen Maßnahmen und deren Begründung und Dokumentation zu sehen.

