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Abzugsfähigkeit von Massagekosten als außergewöhnliche Belastung

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2023/20RdM-LS 2023, 37 Heft 1 v. 9.2.2023

Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind. Die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme wird zB durch eine ärztliche Verordnung, einen ärztlichen Therapieplan oder durch Übernahme der Kosten durch den SozVTr nachgewiesen.

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