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Zur Zulässigkeit von Arztbewertungsportalen

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2023/17RdM-LS 2023, 36 - 37 Heft 1 v. 9.2.2023

1. Nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen [hier: bekl Betreiberin eines Arztbewertungsportals] oder von einem Dritten [hier: den Nutzern des Portals] ein berechtigtes Interesse wahrgenommen wird, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Person, deren Daten geschützt werden sollen, nicht überwiegen.

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