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Fahrlässige Verletzung der Fortbildungspflicht

LeitsatzkarteiJudikaturVerena BlumRdM-LS 2023/13RdM-LS 2023, 35 Heft 1 v. 9.2.2023

Gem § 136 Abs 7 ÄrzteG genügt für die Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die Außerachtlassung der objektiv gebotenen und subjektiv möglichen Sorgfalt kann dem Täter iSd § 6 Abs 1 StGB nur dann vorgeworfen werden, wenn es ihm unter dem besonderen Verhältnis des Einzelfalls auch zuzumuten war, sie tatsächlich aufzuwenden.

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