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Rechtfertigung von Geschwindigkeitsüberschreitung eines Arztes durch Notstandssituation

LeitsatzkarteiJudikaturVeronika KräftnerRdM-LS 2023/12RdM-LS 2023, 35 Heft 1 v. 9.2.2023

Unter Notstand iSd § 6 VStG kann nach stRsp des VwGH nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht.

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