1. Verwendet ein Arzt Patientendaten für die private Kontaktaufnahme zu Frauen, bleibt sein Verschulden nicht erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurück.
1. Verwendet ein Arzt Patientendaten für die private Kontaktaufnahme zu Frauen, bleibt sein Verschulden nicht erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurück.
