Ein Zahnarzt muss nach dem medizinischen Standard mehrere Zahnimplantate in einem gewissen Abstand zueinander setzen und dies durch ein Kontrollröntgen dokumentieren. Wurde diese Dokumentationspflicht verletzt, lässt dies vermuten, dass die nach einiger Zeit nicht mehr fest im Knochen verankerten und zu nahe aneinander liegenden Implantate bereits nicht in richtigem Abstand gesetzt worden sind. Da dem Zahnarzt der Gegenbeweis obliegt, geht eine Negativfeststellung zu seinen Lasten.

