Zwischen dem Ersatz für die "bloße" Trauer und dem Schockschaden ist zu differenzieren.
Eine beim Kl durch den Tod seiner Frau bei einer Routineoperation aufgetretene akute Belastungsreaktion ist mit einer normalen Trauerreaktion vergleichbar. Ist von einem leicht fahrlässigen Kunstfehler der behandelnden Ärzte auszugehen, kann diese Trauerreaktion nicht Grundlage für einen Schmerzengeldanspruch sein.

